Abstandsflächen

Die Abstandsflächen werden aus den umgeklappten Fassadenflächen eines Gebäudes gebildet und sind von Bebauung freizuhalten. Sie dienen hauptsächlich zur ausreichende Belichtung, Belüftung, dem Brandschutz und Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden.

Das ist zu messen:

  • Ermitteln der Giebelhöhe
  • Ermitteln des Durchstoßpunktes
  • Ermitteln der Traufhöhe
  • Ermitteln der Dachneigung
  • Ermitteln der Geländehöhen
  • Ermitteln der Maße sonstiger bauwerksbestimmender Bauteile


In den Abstandsflächen eines Gebäudes dürfen aber Garagen und gebäudeunabhängige Solaranlagen errichtet werden, wenn sie nicht höher als 3 m und je Grundstücksgrenze nicht länger als 9 m sind . Wenn diese Abmessungen nicht überschritten werden, erzeugen Garagen und Solaranlagen keine eigenen Abstandsflächen, ansonsten kann eine Baulast entstehen.

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