Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVermIng)
im Land Sachsen-Anhalt

Dem Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVermIng)
werden durch die öffentliche Bestellung hoheitliche Aufgaben in Eigenverantwortung übertragen.

Sie entlasten den Staat, indem sie als Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Vermessungen durchführen und sind als beliehende Unternehmer tätig.

Hoheitliche Vermessung obliegen im Land Sachsen-Anhalt grundsätzlich dem ÖbVermIng.

Die Auftragsabwicklung für den Bürger vollzieht sich in einem durch Verwaltungs- und Verfahrensrecht gesetzlich exakt definierten Rahmen.

Er ist berechtigt vermessungstechnische Ermittlung an Grund und Boden festzustellen und sie mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Als Organ des öffentlichen Vermessungswesens, ist sein Berufsbild mit dem eines Notars vergleichbar.

Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Vermessungs- und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

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