Vereinigung / Verschmelzung

  • Die Vereinigung von Flurstücken findet im Grundbuch statt
  • Die Verschmelzung von Flurstücken erfolgt im Liegenschaftskataster

Vereinigung von Flurstücken im Grundbuch

Soll zum Beispiel ein Gebäude auf mehreren Flurstücken, die nicht auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer geführt werden, errichtet werden ist eine Vereinigung der Flurstücke im Grundbuch möglich.

(Als weitere Möglichkeit kann außerhalb des Grundbuches ein Antrag auf Vereinigungsbaulast im Baulastenverzeichnis nach §82 BauO LSA gestellt werden.)

Belastungsanfrage auf Vereinigung von Flurstücken im Grundbuchamt

Die Prüfung der Voraussetzungen auf Vereinigung von Flurstücken im Grundbuch erfolgt durch Belastungsanfrage beim Amtsgericht (Grundbuchamt).

Die Vereinigung der Grundstücke ist nur möglich, wenn

  • die Flurstücke dem gleichen Eigentümer gehören,
  • die Flurstücke in Abteilungen II und III des Grundbuches gleichmäßig belastet sind und nicht mit unterschiedlichen Grundpfandrechten oder Reallasten oder mit denselben Grundpfandrechten oder Reallasten in unterschiedlicher Rangfolge belastet sind
  • die Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden

Eine Belastungsanfrage beim Grundbuchamt dauert ca.2-4 Wochen.

Bestehen keine grundbuchlichen Bedenken gegen eine beabsichtigte Vereinigung der Flurstücke im Grundbuch kann der Antrag auf Vereinigung von Flurstücken gestellt werden.

Antrag auf Vereinigung von Flurstücken

Der Antrag auf Vereinigung von Flurstücken im Grundbuch ist durch eine Antragsberechtigte Person zu stellen. Antragsberechtigt ist jeder, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll.

Nach einer Vereinigung von einzelnen Flurstücken im Grundbuch bilden diese Flurstücke, die auf einem Grundbuchbaltt unter einer laufenden Nummer geführt werden, im Rechtssinn ein Grundstück (Baugrundstück) und sind nur noch zusammen belastbar oder auf eine anderes Grundbuchblatt übertragbar.

Eine Vereinigung beim Grundbuchamt dauert ca.4-6 Wochen.

Nach der Vereinigung bleiben die katastermäßigen Flurstücksgrenzen bestehen. Sollen diese gemeinsamen Flurstücksgrenzen zukünftig entfallen ist ein Antrag auf Verschmelzung zu stellen.

Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Verschmelzung

Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Verschmelzung ist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation zu stellen.

Antragsberechtigte könne sein

  • Eigentümer
  • Mit Zustimmung des Eigentümers
    Erbbauberechtigten, Inhaber grundstücksgleicher Rechte, Nutzungsberechtigte und Erwerber

Die Verschmelzung von Flurstücken ist kostenfrei.

Eine Verschmelzung von Flurstücken beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation dauert ca.3-4 Monate.

Nach der Verschmelzung von entbehrlich Flurstücksgrenzen ist ein Grundstück (Baugrundstück) ohne innerhalb liegender Flurstücksgrenzen entsanden.

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