Gebäudevermessung

Was ist der Unterschied zwischen Gebäudevermessung und Gebäudeeinmessung?

Technisch gibt es hier keinen Unterschied zwischen Gebäudevermessung und Gebäudeeinmessung, jedoch erfolgt bei der Gebäudevermessung ein sogenanntes zweites Aufmaß.

Bei der Gebäudeeinmessung (Fortführung auf Grund vorgelegter Unterlage) hat der Gesetzgeber eine kostengünstige Möglichkeit der Gebäudeerfassung geschaffen.

Muss ich mein Gebäude einmessen lassen?

Ein Gebäude ist ein Bauwerk mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, das ausreichend beständig, standfest und räumlich fest umschlossen ist.

Somit ist, je nach ortsüblicher Bedeutung und Größe, davon auszugehen, dass auch Garagen, Gewächshäuser, Wintergärten, Wochenendhäuser, Gartenlauben, Kioske und Pförtnerhäuschen in der Regel dem Gebäudebegriff entsprechen, sofern nicht andere Umstände dem widersprechen.

In de Praxis sind bauliche Anlagen besonders dann nicht als Gebäude anzusehen, wenn deren Grundfläche kleiner als 10m² sind, wenn sie keine Überdachung aufweisen, nicht fest mit dem Erdboden verbunden, nur von zwei Seiten umschlossen und weder zum Aufenthalt von Menschen und Tieren, noch zur Abstellung und Lagerung von Sachen bestimmt sind.

 
Da es sich bei Gebäuden um dauerhafte Anlagen handeln muss, können unter anderem vorübergehend genutzte Behelfsbauten (z.B. Ausstellungsbauten, Verkaufsstände, Container oder Baustelleneinrichtungen) und fliegende Bauten sowie Telefonzellen, Fahrgastunterstände, Schutzhütten und luftgetragene Überdachungen nicht als Gebäude angesehen werden. Ebenso sind Windkraftanlagen, Silos, Behälter und Überdachungen (z.B. von Terrassen, Tribünen oder Hauseingängen) keine Gebäude, wenn sie nicht eindeutig als Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräume definiert werden können.

Gebäude werden in der Regel durch ihre äußeren, bauwerksbestimmenden, am weitesten herausragenden Umriss gebildet, unabhängig von dessen Höhe über dem Erdboden. Dachüberstände und Balkone bleiben unberücksichtigt. Bodensockel werden nur dann berücksichtigt, wenn sie bauwerksbestimmend sind.

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