Gebäudeeinmessung

nach §14(2)VermGeoG (auf Grund vorgelegter Unterlagen)

Die Gebäudeeinmessung ist eine nur in Sachsen-Anhalt zugelassene Alternative zur Gebäudevermessung (hoheitliche Vermessung).

Hier wird das Gebäude nach seiner Fertigstellung im amtlichen Lagesystem vermessen und dann zur Entragung in die Liegenschaftskarte an das LvermGeo in einem Einmessungsriß eingereicht.

Die Kosten der Vermessung richten sich gemäß der HOAI nach den Anforderungen.

Die Übernahmegebühr des LvermGeo nach dem Bauwert des Gebäudes.

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