Auskunft und Auszüge

Eigentümerinnen und Eigentümer, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Die Führung des Liegenschaftskatasters

erfolgt in Sachsen-Anhalt mit dem Verfahren ALKIS.
Im Verfahren ALKIS werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt.
Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben.

Die Liegenschaftskarte

ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und bezeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar.
Bezugssystem ETRS 89 UTM.

Das Liegenschaftsbuch

ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden Daten sowie Eigentumsangaben, die übereinstimmend mit dem Grundbuch geführt werden.
(Quelle: © 2017 Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt LVermGeo)

Das Grundbuch (Sachsen-Anhalt)

  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis (Register)

Bezeichnung Grundbuchamt, zuständigen Amtsgerichtes, Angabe von Band und Blatt, Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster, (nach Gemarkung, Flur und Flurstück), Verzeichnis grundstücksgleiche Rechte wie z. B. das Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit, Dem Bestandsverzeichnis folgen drei Abteilungen (§ 13 Abs. 3 GBO).

  • Erste Abteilung

Eigentümer oder Erbbauberechtigten

  • Zweite Abteilung

Lasten und Beschränkungen, Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen (für die Zeit zwischen Abschluss eines Kaufvertrages und dessen endgültigem Vollzug) und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Sanierungsvermerke, usw.)

  • Dritte Abteilung

Grundpfandrechte, Hypotheken (auch Zwangssicherungshypotheken), Grundschulden und Rentenschulden.

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