Zerlegungsvermessung

Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf der neuen Grenzen richtet sich nach den Wünschen der Eigentümer/Erwerber unter Berücksichtigung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen).

Die neuen Grenzpunkte werden mit Grenzmarken gekennzeichnet. Die bestehen bleibenden Flurstücksgrenzen können auf Wunsch festgestellt werden. Die Ergebnisse der Grenzfeststellung und der Abmarkung werden in einem amtlichen Grenzdokument (Niederschrift über den Grenztermin) schriftlich niedergelegt und den Beteiligten bekannt gegeben.

Die Höhe der Kosten einer Zerlegungsvermessung richtet sich nach

  • Anzahl der Grenzpunkte (Alt- und Neupunkte),
  • Grenzlänge,
  • Bodenrichtwert,
  • Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke und
  • der Qualität der Altgrenzen.

zum Antrag: Zerlegungsvermessung >>

Hinzu kommen noch die Kosten vom Landesamt

  • Anfertigung der Vermessungsunterlagen
  • Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster

Diese werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) direkt berechnet.

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