Grenzfeststellung

Bei Unklarheit oder Streit über Grenzverläufe von Flurstücken ist die Herstellung der rechtmäßigen Flurstücksgrenzen durch örtliche Vermessung zu empfehlen.

Grundlage ist der Nachweis des Liegenschaftskatasters. Vor Ort werden alte Grenzmarken freigelegt und ggf. wiederhergestellt und durch Grenzpunkte  kenntlich gemacht.

Abschließend erfolgt der Grenztermin mit den beteiligten Grundstücksnachbarn, hierzu wird eine Niederschrift aufgenommen (Niederschrift über den Grenztermin).

Die Höhe der Kosten einer Grenzfeststellung richten sich nach

  • Anzahl der Grenzpunkte (Alt- und Neupunkte),
  • Grenzlänge,
  • Bodenrichtwert,
  • Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke und
  • der Qualität der Altgrenzen.

Hinzu kommen noch die Kosten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo)

  • Anfertigung der Vermessungsunterlagen
  • Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster

Diese werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) direkt an den Antragssteller berechnet.

zum Antrag: Grenzfeststellung >>

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