Abstandsflächenberechnung

Zur Berechnung geht die Bauordnung von der Wandhöhe H aus, die senkrecht zur Wand gemessen wird (z.B.Traufhöhe, Giebelhöhe). An der Traufseite des Gebäudes wird die Dachhöhe ganz oder teilweise zu H hinzugerechnet. Das Ergebnis wird anschließend um den Faktor 0,4 reduziert. Bei einer Dachneigung bis 70° wird ein Drittel der Dachhöhe über 70° wird die volle Dachhöhe hinzugerechnet.
Die Abstandsfläche beträgt mindestens 3m.

Dachneigung bis 70° Abstandsfläche = (Traufhöhe+((Giebelhöhe - Traufhöhe)/3)) x 0,4
Dachhöhe über 70°  Abstandsfläche = (Traufhöhe+(Giebelhöhe - Traufhöhe)) x 0,4

Balkone, Erker, Hauseingangstreppen u.s.w. bleiben außer Betracht,
wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in
Anspruch nehmen, nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und
mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt
bleiben wenn.

Dachgauben, die nicht mindestens 50cm von der Aussenwand errichtet werden, sind als selbständige Giebel zu berechnen (auch Zwerggiebel genannt).

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