Kosten einer Zerlegung

Was kostet eine Zerlegung?

Die Kosten einer Zerlegung berechnen sich nach

  • Anzahl der Grenzpunkte (Alt- und Neupunkte),
  • Grenzlänge,
  • Bodenrichtwert,
  • Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke und
  • der Qualität der Altgrenzen.

Hinzu kommen noch die Kosten vom Landesamt

  • Anfertigung der Vermessungsunterlagen
  • Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataste

Diese werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) direkt berechnet.

Wieso bekomme ich eine Kostenvorausberechnung?

Im Bereich der hoheitlichen Vermessungen spricht man von einer sogenanten Kostenvorausberechnung und nicht von einem Angebot.
Grundlage in Sachsen-Anhalt bildet die Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (VermKostVO).

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