Baulastenplänen
Ein Baulastenplan ist eine grafische Darstellung, die die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten für ein bestimmtes Grundstück oder eine Gruppe von Grundstücken veranschaulicht. Baulasten sind rechtlich verbindliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, die nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis festgehalten werden.
Was stellt ein Baulastenplan dar?
Ein Baulastenplan zeigt:
- Flächen, auf denen Baulasten eingetragen sind.
- Die Art der jeweiligen Baulast (z. B. Abstandsflächenbaulast, Zufahrtsbaulast, Leitungsbaulast).
- Die genauen räumlichen Abgrenzungen der betroffenen Bereiche innerhalb eines Grundstücks.
Der Plan wird oft durch Überlagerung von Katasterkarten oder Lageplänen erstellt, um die Baulastflächen in einem klaren Kontext zu zeigen.
Wofür wird ein Baulastenplan benötigt?
- Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks.
- Ein Baulastenplan ist hilfreich, um sicherzustellen, dass ein Grundstück entsprechend der baurechtlichen Vorgaben genutzt oder bebaut werden kann. Baulasten können bestimmte Einschränkungen oder Pflichten mit sich bringen.
- Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
- Architekten, Bauplaner und Behörden verwenden Baulastenpläne, um zu prüfen, ob ein Bauvorhaben mit den bestehenden Baulasten vereinbar ist.
- Kauf oder Verkauf von Immobilien.
- Potenzielle Käufer können mithilfe eines Baulastenplans nachvollziehen, ob und in welchem Umfang die Nutzung eines Grundstücks eingeschränkt ist.
- Sicherung von Nachbarrechten.
- Manche Baulasten (z. B. Wegerechte oder Zufahrtsbaulasten) betreffen Nachbargrundstücke. Der Baulastenplan zeigt, wo solche Rechte gelten.
Wichtige Arten von Baulasten im Baulastenplan
- Abstandsflächenbaulast: Verpflichtung, Abstandsflächen teilweise auf dem Nachbargrundstück zu dulden.
- Zufahrtsbaulast: Sicherstellung, dass ein Grundstück über eine bestimmte Fläche zugänglich bleibt.
- Leitungsbaulast: Duldung von Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück.
- Vereinigungsbaulast: Eine Vereinigungsbaulast ist eine spezielle Form der Baulast, die im Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Sie dient dazu, mehrere rechtlich getrennte Grundstücke baurechtlich so zu behandeln, als ob sie ein einziges Grundstück wären. Das bedeutet, dass sie bei der Prüfung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (z. B. Abstandsflächen, Bebauungsgrenzen) wie eine Einheit betrachtet werden.
In der Praxis ist der Baulastenplan ein wesentliches Instrument, um baurechtliche Klarheit und Transparenz zu schaffen.