Zerlegung mit vorgezogener
Flurstücksbildung

Eine Zerlegung mit vorgezogener Flurstücksbildung ist eine Zerlegung eines Flurstücks in 2 Teilschritten.

Bedingung dieses Verfahrens ist das Vorliegen von Koordinaten für alle Grenzpunkte des Flurstücks dazu muss das Flurstück bereits nach 1992 komplett vermessen wurden sein.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen können neue Flurstücke bereits gebildet werden und die Abmarkung muss max. 1 Jahr später erfolgen.

  • Beleihungsfähige Grundstücke können so im Vorfeld bereits gebildet werden.
  • Innerhalb eines Jahres muss die Abmarkung der Grenzen erfolgen.

zum Antrag: Zerlegung mit vorgezogener Flurstücksbildung >>

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